Allgemeine Geschäftsbedingungen
QN-Media UG (haftungsbeschränkt), Rheinberg · Fassung vom 12. August 2026
Werbeplätze buchen ausschließlich Unternehmer, Vereine, Schulen und öffentliche Einrichtungen. Einzige Ausnahme ist der Tagesgruß für private Anlässe — den können auch Privatpersonen buchen.
Das Wichtigste in Kürze
Verbindlich ist der Vertragstext darunter. Dieser Überblick fasst ihn nur zusammen.
- Wie lange läuft der Vertrag?
- Der Monatsvertrag läuft einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Der Jahresvertrag läuft zwölf Monate, kostet dabei elf Raten, und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate zu denselben Konditionen.
- Wie kündige ich?
- In Textform, spätestens 14 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode — über das Kündigungsformular auf unserer Website, per E-Mail oder per Brief. Ohne Begründung. Sie bekommen eine Bestätigung mit dem genauen Beendigungsdatum.
- Was passiert, wenn die Wand ausfällt?
- Steht sie länger als einen Tag still, verlängern wir Ihre Laufzeit automatisch um die ausgefallenen Tage. Sie müssen nichts melden.
- Wer haftet für mein Motiv?
- Sie. Wir prüfen jedes Motiv technisch und auf offensichtliche rechtliche Hindernisse und dürfen die Schaltung ablehnen — diese Prüfung ist aber keine Rechtsprüfung für Sie.
- Können sich die Preise ändern?
- Für künftige Vertragsperioden ja, mit acht Wochen Ankündigung. Sie können dann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Periode kündigen. Innerhalb einer laufenden Periode bleibt Ihr Preis fest.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Werbeflächen auf der LED-Videowand an der Bahnhofstraße in Rheinberg zwischen der QN-Media UG (haftungsbeschränkt), Xantener Straße 235a, 47495 Rheinberg (nachfolgend QN-Media) und dem Kunden. Die Werbeanlage selbst steht an der Bahnhofstraße 101 in 47495 Rheinberg.
- (2)Werbeplätze auf der Videowand (Pakete, Aktionswoche und Add-ons) bieten wir ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an. Der Kunde bestätigt beim Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- (3)Einzige Ausnahme ist der Tagesgruß: Diese einmalige Schaltung für private Anlässe können auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB buchen. Deren gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- (4)Vereine, Schulen und vergleichbare Einrichtungen buchen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen beziehungsweise dienstlichen Tätigkeit und gelten für diesen Vertrag als Unternehmer.
- (5)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
- (1)Wir stellen dem Kunden einen Werbeplatz im Ausspielungsloop unserer LED-Videowand zur Verfügung. Die Wand wird auf beiden Seiten in beide Fahrtrichtungen bespielt; eine Buchung umfasst stets beide Seiten. Die Ausspielung erfolgt täglich zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.
- (2)Im Paket Basis wird ein Standbild ausgespielt, in den Paketen Premium und Spotlight ein Videospot. Die Spotlänge beträgt bei Standbildern rund 10 Sekunden, bei Videospots in der Regel 10 bis 15 Sekunden.
- (3)Das Paket Spotlight umfasst zusätzlich eine Ausspielung im Nachtfenster nach Ende der regulären Betriebszeit. Lage und Dauer des Nachtfensters richten sich nach der jeweils geltenden behördlichen Genehmigung und werden dem Kunden vor der ersten Schaltung mitgeteilt. Wird die Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen, entfällt die Nachtausspielung; § 10 Absatz 4 gilt entsprechend.
- (4)Wir schulden die Ausspielung des Motivs im laufenden Betrieb, nicht eine bestimmte Zahl an Ausspielungen, Kontakten oder Reichweiten. Angaben zu Verkehrsaufkommen oder Reichweite auf unserer Website sind Schätzungen auf Grundlage öffentlicher Verkehrsdaten und keine zugesicherte Eigenschaft.
- (5)Die Zahl der Dauerplätze im Loop ist begrenzt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position im Loop oder auf eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss
- (1)Die Darstellung der Pakete auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- (2)Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er im Konfigurator ein Paket und gegebenenfalls Zusatzleistungen auswählt und den Bezahlvorgang abschließt. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform zustande, spätestens mit der Freischaltung des Werbeplatzes.
- (3)Wir behalten uns vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn kein Platz frei ist oder Ablehnungsgründe nach § 9 vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall unverzüglich und vollständig.
- (4)Der Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen wird dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform übermittelt.
§ 4 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- (1)Beim Monatsvertrag beträgt die Laufzeit einen Monat ab Schaltungsbeginn. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt wird.
- (2)Beim Jahresvertrag beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab Schaltungsbeginn; zu zahlen sind elf Monatsraten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate zu denselben Konditionen, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird.
- (3)Die Aktionswoche und der Tagesgruß sind einmalige Leistungen mit fester Dauer. Sie enden automatisch und müssen nicht gekündigt werden.
- (4)Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann über das Kündigungsformular auf unserer Website, per E-Mail oder per Brief erklärt werden; einer Begründung bedarf es nicht. Wir bestätigen jede Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunkts.
- (5)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist oder wiederholt Motive einreicht, die nach § 9 abzulehnen sind.
- (6)Zusatzleistungen, die an einen laufenden Vertrag gebunden sind, insbesondere das Motiv-Abo, enden mit dem Hauptvertrag.
§ 5 Preise, Zahlung und Verzug
- (1)Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis gekennzeichnet.
- (2)Die Zahlung erfolgt im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Beim Monatsvertrag wird monatlich abgebucht, beim Jahresvertrag in elf Monatsraten. Der Kunde sorgt dafür, dass ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist.
- (3)Kommt eine Zahlung nicht zustande, informieren wir den Kunden und mahnen in bis zu drei Stufen. Bleibt die Zahlung aus, sind wir berechtigt, die Ausspielung bis zum Zahlungseingang auszusetzen; der Vergütungsanspruch bleibt für diesen Zeitraum bestehen.
- (4)Bei Zahlungsverzug schulden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- (5)Rechnungen stellen wir elektronisch. Der Kunde stimmt dem Versand per E-Mail zu.
§ 6 Preisanpassung
- (1)Wir sind berechtigt, die Preise für künftige Vertragsperioden anzupassen. Eine Anpassung kündigen wir mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
- (2)Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin.
- (3)Innerhalb einer laufenden Vertragsperiode bleibt der vereinbarte Preis unverändert.
§ 7 Werbematerial, Anlieferung und Fristen
- (1)Der Kunde liefert sein Motiv über den Upload-Link, den er mit der Auftragsbestätigung erhält. Maßgeblich sind die dort genannten technischen Vorgaben, insbesondere das Seitenverhältnis 4:3 und eine für die Wand ausreichende Auflösung und Kontraststärke.
- (2)Damit ein Motiv zum vereinbarten Starttermin läuft, soll es spätestens drei Werktage vorher vorliegen. Liegt bei Schaltungsbeginn kein freigegebenes Motiv vor, bleibt der Platz bis zur Anlieferung leer. Die Vergütungspflicht beginnt gleichwohl mit dem vereinbarten Schaltungsbeginn.
- (3)Im Rahmen jedes Vertrags sind zwei Motivwechsel je Monat kostenfrei. Weitere Wechsel rechnen wir nach der jeweils gültigen Preisliste ab.
- (4)Eine Schaltung innerhalb von 24 Stunden ist als kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar, soweit technisch möglich.
- (5)Wir garantieren, dass ein von uns freigegebenes Motiv binnen 48 Stunden nach der Freigabe auf der Wand läuft. Halten wir diese Frist nicht ein, ist der erste Vertragsmonat für den Kunden kostenfrei. Die Frist beginnt mit unserer Freigabe, nicht mit dem Eingang des Motivs; Verzögerungen durch Rückfragen oder erforderliche Änderungen am Motiv verlängern sie entsprechend.
§ 8 Motiverstellung durch uns und Einsatz künstlicher Intelligenz
- (1)Bucht der Kunde die Motiverstellung oder das Motiv-Abo, erstellen wir das Motiv nach seinen Angaben. Der Kunde wirkt daran mit, indem er Logo, Farbvorgaben, Texte und ein Thema bereitstellt; ohne diese Angaben können wir die Leistung nicht erbringen.
- (2)Bei der Motiverstellung setzen wir Systeme künstlicher Intelligenz ein. Die erzeugten Bilder sind künstlich erzeugt oder bearbeitet im Sinne des Artikels 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Wir weisen darauf dort hin, wo wir dem Kunden die Vorschläge vorlegen, sowie in unseren häufigen Fragen.
- (3)Jeder Vorschlag wird vor der Vorlage beim Kunden von einem Menschen gesichtet. Kein Motiv geht ohne diese Sichtung auf die Wand. Gefällt kein Vorschlag, erstellen wir ohne Aufpreis neue, bis ein Motiv passt.
- (4)Die Freigabe des Motivs erteilt der Kunde. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für den Inhalt nach § 9.
- (5)An den für den Kunden erstellten Motiven räumen wir ihm ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Werbezwecke ein. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Quelldateien besteht nicht.
§ 9 Verantwortung für Inhalte, Freigabevorbehalt und Freistellung
- (1)Der Kunde ist für den Inhalt seiner Werbung verantwortlich. Er sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den überlassenen Materialien zu verfügen, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte.
- (2)Wir prüfen jedes Motiv vor der Schaltung auf technische Eignung und offensichtliche rechtliche Hindernisse. Diese Prüfung dient unserem eigenen Schutz und dem Betrieb der Anlage; sie ist keine Rechtsprüfung zugunsten des Kunden und entlastet ihn nicht.
- (3)Wir dürfen die Schaltung eines Motivs ablehnen, wenn es gegen Gesetze oder behördliche Auflagen verstößt, insbesondere gegen die Vorgaben zur Verkehrssicherheit nach § 33 StVO, wenn es Rechte Dritter verletzt, wenn es gegen die guten Sitten verstößt, wenn es politische, religiöse oder weltanschauliche Werbung enthält, oder wenn es geeignet ist, das Ansehen des Standorts erheblich zu beeinträchtigen.
- (4)Lehnen wir ab, teilen wir dem Kunden den Grund mit und geben ihm Gelegenheit, ein geändertes Motiv einzureichen. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
- (5)Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhalts seiner Werbung gegen uns geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 10 Verfügbarkeit, Störungen und Ausfälle
- (1)Wir betreiben die Anlage mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, schulden aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
- (2)Kurzzeitige Unterbrechungen für Wartung, Softwarepflege oder witterungsbedingte Abschaltungen sind kein Mangel, solange sie einen Tag nicht überschreiten.
- (3)Steht die Wand länger als einen zusammenhängenden Tag still, verlängern wir die Laufzeit des Kunden ohne Aufforderung um die ausgefallenen Tage. Der Kunde muss den Ausfall nicht melden.
- (4)Wird der Betrieb aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, dauerhaft unmöglich, insbesondere durch Widerruf einer behördlichen Genehmigung, durch Verlust des Standorts oder durch höhere Gewalt, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir anteilig.
§ 11 Nutzungsrechte und Referenznutzung
- (1)Der Kunde räumt uns das Recht ein, die überlassenen Materialien für die Dauer des Vertrags zum Zweck der Ausspielung zu vervielfältigen, zu bearbeiten, soweit dies für die technische Aufbereitung erforderlich ist, und öffentlich wiederzugeben.
- (2)Wir dürfen das geschaltete Motiv sowie Aufnahmen der Wand mit dem Motiv zu eigenen Werbezwecken verwenden, insbesondere als Referenz auf unserer Website und in sozialen Medien. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; wir stellen die Nutzung dann zeitnah ein.
§ 12 Haftung
- (1)Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- (2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (3)Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Werbeerfolg und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 greift.
- (4)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Datenschutz
- (1)Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
- (2)Für die Zahlungsabwicklung setzen wir Stripe ein, für den Versand von Vertrags- und Servicemails einen E-Mail-Dienstleister. Die Empfänger sind in der Datenschutzerklärung benannt.
- (3)Die Videowand nimmt keine Bilder auf. Eine Erfassung von Passanten oder Fahrzeugen findet nicht statt; die auf der Website genannten Reichweiten beruhen auf öffentlichen Verkehrsdaten.
§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- (1)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- (2)Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 15 Textform und Änderungen dieser Bedingungen
- (1)Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform. E-Mail genügt.
- (2)Wir dürfen diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
§ 16 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Rheinberg. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- (3)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- (4)Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter qn-media@geerkens.de oder telefonisch unter 02843 9569090.